AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen


Der Preis versteht sich ab Lager Florstadt

Auf- u. Abbau erfolgt nur durch externe Firma oder in Eigenleistung Mieter, Preis abhängig von der Entfernung und Aufwand

Des Weiteren gelten unsere folgenden AGB`S

1. Die Mietbedingungen sind Teil jedes abgeschlossenen Vertrages soweit dieser nichts abweichendes enthält. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Betriebseinstellungen, Nichtlieferung oder Lieferverzug der Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden, Streiks, unvorhergesehene Ereignisse sind höhere Gewalt und entbindet EZW von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

 

3. Die Angebote sind, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart  wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung, rechtsgültig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich und im Rahmen der Stornierungsfristen möglich.

 

4. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern behalten wir uns vor.

 

5. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung und endet mit dem Tage der Abholung.

 

6. Der Kunde muss den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor Inbetriebnahme  von dem einwandfreiem Zustand, und dessen Vollständigkeit zu überzeugen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

 

7. Der Kunde ist verpflichtet den Vermieter für den Fall, das er die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen kann oder vom Vertrag zurückzutreten beabsichtigt, unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

Der Vermieter kann für den Fall, das der Kunde 21 Tage vor der vereinbarten Mietzeit von diesem Vertrag zurücktritt, gleichwohl aus welchem Grund, vom Kunden einen Schadensersatz in Höhe von 30% des Mietzinses verlangen. Der Schadensersatzanspruch der Firma EZW erhöht sich bei Rücktritt von diesem Vertrag innerhalb 14 Tagen von der vereinbarten Mietzeit auf 40% des Mietzinses. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor der Mietzeit erhöht sich der Mietzins auf 50% des Mietzinses. Für den Fall, das der Kunde erst am Tage des Beginns, oder am letzten Tage vor Beginn der vereinbarten Mietzeit zurücktritt, wird der Mietzins zu 100% fällig.

 

8. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager (Florstadt).

 

9. Die Preise der Firma EZW gelten in €. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab unserem Lager. Die Kosten für den Transport sowie den Auf- und Abbau gehen zu Lasten des Kunden, falls nichts anderes vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

10. Die empfangenen Mietgegenstände sind nicht versichert.

 

11. Bei entstandenen Schäden am Veranstaltungsort, die durch den Kunden oder seine Gäste verursacht wurden übernimmt die Firma EZW keine Haftung.

 

12. Bei der Miete von Geräten mit unserem Personal hat der Kunde dafür zu Sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Geräte zu vermeiden. Bei Schäden oder Verlust der Vermieteten Geräte während der Mietzeit, haftet der Kunde in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. den Reparaturkosten.

 

13. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht statthaft.

 

14. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zutragenden Reparaturen oder der Wiederbeschaffung bei Vollschäden oder Verlusten Schadensersatz in Höhe des Mietzinses zu zahlen.

 

15. Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Zelte /Gerätschaften  od. am Tage der Veranstaltung in Bar ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

16. Der Mieter hat nicht das Recht wegen Gewährleistungsansprüchen die Zahlung zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Preis aufzurechnen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung. Sollte eine andere Zahlungsweise vereinbart worden sein, erfolgt die erste Mahnung (mit Mahngebühr 3%) innerhalb 14 Tagen nach erster Rechnungsstellung.

 

17. Leistungen der Firma EZW :

Bereitstellung der Zeltanlagen, technischen Ausrüstung, z. B. Ton- und Lichtanlagen mit Zubehör sowie Eventmodule jeglicher Art. Betreuung der von EZW zur Verfügung gestellten Anlagen. Schließt EZW im Auftrag bzw. für die Veranstaltung eines Kunden Verträge mit weiteren Partnerfirmen, so gelten die jeweiligen AGB´s der beteiligten Firmen für die jeweiligen Dienstleistungen oder Veranstaltungsmietsachen welche von den Firmen gestellt werden.

 

18. Der Firma EZW wird eingeräumt, unter bestimmten Umständen (z. B. drohende Beschädigung durch Fremdeinwirkung) die Veranstaltung bzw. die Mietzeit abzubrechen.

 

19. Besondere Vereinbarungen können schriftlich fixiert werden.

 

20. Als Gerichtsstand wird Friedberg/Hessen vereinbart.

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